Online Recruiting Day am 10.03.2022

Alles zum Beruf der Justizwache

Bildquelle: Bundesministerium für Justiz
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Schwerarbeiterregelung für die Justizwache im Ministerrat beschlossen!

Eine langjährige Forderung konnte erfolgreich umgesetzt werden.

Ein historisches Ereignis, dem über Jahre nachgelaufen wurde. Endlose Anträge,
Interventionen, viele Canossagänge zu verschiedenen Vertretern der Politik, waren dafür
notwendig.

Nun aber konnte die Regierung überzeugt werden und mit Unterstützung der ÖVP und
Grünen, insbesondere der Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadic sowie dem Klubobmann
der ÖVP August Wöginger ist diese Regelung endlich wahr geworden.

Im Namen der Bediensteten sagen wir Danke.
Euer Norbert Dürnberger und Wilhelm Terler

Anm.: Die Basis stellt der § 15b BDG 1979 (Beamtendienstrecht 1979)

§ 15b Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten („Schwerarbeitspension“)

(1) Die Beamtin oder der Beamte kann durch schriftliche Erklärung, aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen, ihre oder seine Versetzung in den Ruhestand bewirken, wenn sie oder er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine nach dem vollendeten 18. Lebensjahr zurückgelegte ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (pensionswirksame Zeit bei Beamtinnen und Beamten, auf die § 1 Abs. 14 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340/1965, anzuwenden ist) von 504 Monaten, davon mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand, aufweist. Die Versetzung in den Ruhestand kann frühestens mit Ablauf des Monats in Anspruch genommen werden, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Beamtinnen und Beamten, die die Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres oder danach erfüllen, bleiben diese auch bei einer späteren Ruhestandsversetzung gewahrt.

(2) Ein Schwerarbeitsmonat ist jeder Kalendermonat, in dem mindestens 15 Tage Schwerarbeit vorliegen. Die Bundesregierung hat mit Verordnung festzulegen, unter welchen psychisch oder physisch besonders belastenden Arbeitsbedingungen Schwerarbeit vorliegt.

(3) Beamtinnen und Beamte des Dienststandes, die ihr 50. Lebensjahr vollendet haben, können eine bescheidmäßige Feststellung der Anzahl ihrer Schwerarbeitsmonate zu dem dem Einlangen des Antrags folgenden Monatsletzten beantragen. Dieses Antragsrecht wird mit Rechtskraft der Feststellung konsumiert.

(4) Die Versetzung in den Ruhestand wird mit Ablauf des Monats wirksam, den die Beamtin oder der Beamte bestimmt, frühestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats, der der Abgabe der Erklärung folgt. Hat die Beamtin oder der Beamte keinen oder einen früheren Zeitpunkt bestimmt, so wird die Versetzung in den Ruhestand ebenfalls mit Ablauf des dritten Monats wirksam, der der Abgabe der Erklärung folgt. Wurde die Anzahl der Schwerarbeitsmonate noch nicht gemäß Abs. 3 festgestellt, wird die Versetzung in den Ruhestand erst mit Ablauf des sechsten Monats wirksam, der der Abgabe der Erklärung folgt.

(5) Während einer (vorläufigen) Suspendierung nach § 112 oder einer (vorläufigen) Dienstenthebung nach § 40 HDG 2014 kann eine Erklärung nach Abs. 1 nicht wirksam werden. In diesem Fall wird die Erklärung frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die (vorläufige) Suspendierung oder die (vorläufige) Dienstenthebung geendet hat.

(6) Die Erklärung nach Abs. 1 kann frühestens zwölf Monate vor dem beabsichtigten Wirksamkeitstermin der Ruhestandsversetzung abgegeben und bis spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden widerrufen werden. Diese Frist erhöht sich auf drei Monate, wenn die Beamtin oder der Beamte eine Funktion oder einen Arbeitsplatz innehat, die oder der nach den §§ 2 bis 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 – AusG, BGBl. Nr. 85/1989, auszuschreiben sind. Ein späterer Widerruf wird nur wirksam, wenn die Dienstbehörde ausdrücklich zugestimmt hat. Während einer (vorläufigen) Suspendierung gemäß § 112 oder einer (vorläufigen) Dienstenthebung nach § 40 HDG 2014 kann jedoch die Beamtin oder der Beamte die Erklärung nach Abs. 1 jederzeit widerrufen.

Online Recruiting Day am 18.01.2022

Alles zum Beruf der Justizwache

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Dann ist unser Online Recruiting Day am 18.01.2022 um 18:30 Uhr genau das Richtige für Dich! Einfach per Mail anmelden und alle Fragen stellen, die Dich beschäftigen!

Der Link wird nach erfolgter Anmeldung unter jawien.aufnahmezentrum@justiz.gv.at per Mail am Tag vor der Veranstaltung verschickt.

Bildquelle: Bundesministerium für Justiz

Recruiting Day online am 15.12.2021

Alles zum Beruf der Justizwache

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  • Du hast Fragen zum Aufnahmeverfahren, zur Ausbildung oder zum Berufsalltag?

Dann ist unser Online-Recruiting Day am 15.12.2021 um 18:30 Uhr genau das Richtige für Dich! Einfach per Mail anmelden und alle Fragen stellen, die Dich beschäftigen!

Der Link wird nach erfolgter Anmeldung unter jawien.aufnahmezentrum@justiz.gv.at per Mail am Tag vor der Veranstaltung verschickt.

Informationen auch im Folder unten zum Download.

Gehaltsverhandlungen 2021 abgeschlossen

Foto: www.goed.at

Die Gehälter und Zulagen steigen mit 1.1.2021 um 1,45 Prozent!

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die COVID-19 Pandemie ist es gelungen, die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass die hervorragenden Leistungen aller Kolleginnen und Kollegen auch entsprechend honoriert werden.

Weitere Infos unter: www.goed.at

Neuro Socks – Die cleversten Socken der Welt

Mit der Kraft der Neuro-Wissenschaft

Läufer aufgepasst

So erhöhst du mit mehr Kraft und Energie deine Laufperformance!
Wie diese Socken dir ein effektiveres Lauftraining ermöglichen.
Klar: Ob du den nächsten Marathon gewinnen kannst, können wir dir natürlich nicht garantieren. Dafür aber, dass Studien bestätigen, dass mit der Wirkung unserer Neuro Socks, Läufer:innen mehr Stabilität, Gleichgewicht, Kraft, Energie und Ausdauer haben.

Diese Produkte sind nicht nur für Läufer gemacht, sondern auch für den Alltag und den Beruf. Gerade bei Justizwachebediensteten gehört langes Stehen oder Sitzen zum Dienst. Hier helfen dir die besonderen Eigenschaften schwere Beine und sonstige Beschwerden die damit verbunden sind, zu vermeiden.

Spezielle Angebote für Bedienstete des Strafvollzugs, können über Kollegen Mario Schindler aus der Justizanstalt Eisenstadt, bezogen werden.

Anfrage per E-Mail an Mario Schindler >>

Zusammensetzung des Zentralausschusses

In der konstituierenden Sitzung am 21. Jänner 2020 wurde der Zentralausschuss der Exekutivbediensteten in Justizanstalten, wie folgt zusammengesetzt:

Vorsitzender: Norbert DÜRNBERGER
1. Vorsitzender-Stellvertreter: Roman SÖLLNER
2. Vorsitzender-Stellvertreter und Schriftführer: Christian KIRCHER
3. Vorsitzender-Stellvertreter: Wilhelm TERLER
Mitglied: Martin Johann SCHÖPF
Mitglied: Michael DITZ

Die Aussendung steht im unten stehenden Link zum Download bereit.

13. Bundes-Personalvertretungswahl

am 27. und 28. November 2019

Gruppenbild Personalvertretungswahl 2019

Unser Verständnis von Personalvertretung:
„Verantwortung leben und die
Kolleginnen und Kollegen stärken“

Norbert Dürnberger (Spitzenkandidat ZA)

Unsere Kandidaten für den Zentralausschuss

  • Norbert DÜRNBERGER (Garsten)
  • Wilhelm TERLER (Gerasdorf)

Unsere Spitzenkandidaten*innen der Justizanstalten:

  • Robert HAGEN (Wien-Josefstadt)
  • Thomas KLEMENT (Wien-Simmering)
  • Dott. mag. Andrea OBRUCA, MA (Wien-Mittersteig)
  • Birgit ERHARDT (Wien-Favoriten)
  • Harald GERSTL (Stein)
  • Andreas BAUER (Krems)
  • Franz HASLINGER (St. Pölten)
  • Herbert SEMMELMEYER (Göllersdorf)
  • Robert SCHWINGENSCHLÖGEL (Sonnberg)
  • Claudia GRADINGER (Korneuburg)
  • Robert SWOBODA (Wr. Neustadt)
  • Richard BIRNBAUER (Hirtenberg)
  • Franz HAUCK (Schwarzau)
  • Wilhelm TERLER (Gerasdorf)
  • Peter WIESNER (Garsten)
  • Roland MANZENREITER (Linz)
  • Michael ZELLER (Asten)
  • Christoph DEUTSCH (Wels)
  • Wolfgang GRILZ (Ried)
  • Norbert NIEDRIST (Suben)
  • Walter SCHÖNAUER (Salzburg)
  • Gerhard STOPPEL (Feldkirch)
  • Mario SCHINDLER (Eisenstadt)
  • Michael WINKLER (Leoben)
  • Rupert PREGLAU (Graz-Karlau)
  • Mario ZÖHRER (Klagenfurt)
Wahlkreuz mit Liste

„Nutze dein Wahlrecht und gehe wählen – persönlich oder mit Wahlkarte*“

Wilhelm Terler (Spitzenkandidat ZA)

* Eine Wahlkarte kann beim zuständigen Dienststellenwahlausschuss in deiner Dienststelle beantragt werden.

Wahlkalender 2019

„Kompetenz, Verlässlichkeit und Empathie | das zeichnet unsere Personalvertreter*innen aus“

Thomas Klement
(Spitzenkandidat Wien-Simmering)